TestmaterialFalls Testmaterial seitens des (der) Hersteller(s) benötigt wird, ist der Auftraggeber verpflichtet diesem(n), frei Haus und kostenfrei die benötigte Menge an Testmaterial zur Verfügung zu stellen. Wir können keine Verantwortung für Menge und Zustand der zurückgegebenen Muster übernehmen.
Vorabnahme im Werk des Herstellers
Fall erforderlich und vereinbart findet im Werk des Herstellers die Vorabnahme der Anlage im Beisein eines Vertreters des Auftraggebers statt. Die Anlage wird dabei auf Wirkung und Kapazität geprüft. Der Versand der Anlage erfolgt erst nach Freigabe durch Ihren Bevollmächtigten.
Die Kosten für den Aufbau der Anlage zur Vorabnahme sowie für die Vorabnahme selbst sind im Anlagenpreis inbegriffen. Reise- und Aufenthaltskosten für den Vertreter des Auftraggebers trägt der Auftraggeber.
Montage, Inbetriebnahme
Werden für die Montage und Inbetriebnahme feste Preise vereinbart oder sind diese Leistungen im Preis der Maschine(n) enthalten, so setzen die vereinbarten Preise voraus, dass die Dienstleistungen innerhalb der normalen Arbeitszeit, das ist Mo. - Do. 7:30 - 16:30, Fr. 7:30 - 12:00 Uhr erbracht und an nacheinander folgenden Werktagen ohne Unterbrechung (abgesehen von den gesetzlichen Arbeitspausen) durchgeführt werden. Überstunden, Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit werden nach tatsächlichem Anfall zu unseren jeweils gültigen Preisen in Rechnung gestellt.
Endabnahme durch den Auftraggeber
Unmittelbar nach Montage, Testlauf und Inbetriebnahme der Anlage und nach dem Nachweis der ordnungsgemäßen Funktion der Anlage während eines Tages erfolgt die Endabnahme der Anlage durch den Auftraggeber. Diese wird auf einem Endabnahmeprotokoll schriftlich bestätigt.
Einschulung
Die Einschulung für die gesamte Anlage wird vor Ort durch Techniker der Erzeugerfirma bzw. durch unseren technischen Dienst während der Montage und Inbetriebnahme durchgeführt. In der Praxis hat es sich von Vorteil erwiesen, wenn bei der Montage und Inbetriebnahme der Anlage Ihr technisches Wartungspersonal anwesend ist. Sollten weitere Schulungen erforderlich sein, werden die dafür erbrachten Leistungen gemäß den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisen in Rechnung gestellt.
Gewährleistung
Die Gewährleistung erlischt längstens nach Ablauf der vereinbarten Gewährleistungsfrist zuzüglich dreier Monate ab Lieferbereitschaft, sofern die Lieferung oder die Inbetriebnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, verzögert wird oder unterbleibt.
Die Gewährleistung umfasst den Austausch von schadhaften Komponenten inkl. deren Aus- und Einbau durch Techniker von Dallipak. Ausgeschlossen von der Gewährleistung bleiben Verschleißteile sowie Mängel bzw. Schäden aufgrund von unsachgemäßer Bedienung oder Wartung. Die Gewährleistung wird prinzipiell im Hause der Dallipak durchgeführt. Etwaiige Reisespesen, sowie Kosten für Verpflegung und Unterbringung der Techniker für einen Einsatz im Rahmen der Gewährleistung am Ort des Kunden trägt der Kunde.
Gewährleistungsansprüche setzen den ausschließlichen Einsatz von Dallipak Verbrauchsmaterial sowie die Einhaltung des vorgeschriebenen Serviceintervalls voraus und bestehen nur dann zu Recht, wenn der ordentliche Gebrauch der Ware durch einen Mangel, der zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware vorhanden ist bzw. war, behindert wird und uns der Mangel unverzüglich nach Auftreten bzw. Entdecken, jedenfalls aber innerhalb der Gewährleistungsfrist schriftlich angezeigt wird.
Die Erfüllung aller Gewährleistungsverpflichtungen erfolgt entsprechend der von uns angebotenen Preisstellung und Lieferkondition. In keinem Fall werden von uns in diesem Zusammenhang Kosten für (De)Montage, Transport etc. übernommen, die in unserem Angebot nicht enthalten sind.
Sofern an von uns gelieferten Waren ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung Eingriffe vorgenommen werden, erlöschen sämtliche Gewährleistungsansprüche.
Allgemeine Haftung, Schadenersatz
Wir übernehmen keinerlei Haftung für jegliche Folgeschäden, auch im Rahmen der Gewährleistung, wie insbesonders Gewinnentgang, Produktionsausfall etc., sowie mittelbare und indirekte Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund.
Sonstige Lieferbedingungen
Wir weisen darauf hin, dass als Geschäftsgrundlage unseres Angebotes ergänzend unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen in der letztgültigen Fassung Gültigkeit haben.